Viele Berliner Anträge für Wunschkennzeichen scheitern an formalen Fehlern. Dieser Ratgeber zeigt konkrete Fallstricke und wie Antragsteller sie umgehen.
Ein Fahrzeughalter in Berlin reichte den Antrag auf ein Wunschkennzeichen mit den Buchstaben „B-EX 123“ ein und erhielt nach zwei Wochen eine Ablehnung wegen fehlender Verfügbarkeit. Solche Fälle häufen sich, weil Antragsteller die Prüfkriterien der Zulassungsstelle nicht genau kennen. Typische Ablehnungsgründe bei Wunschkennzeichen Die Zulassungsstelle prüft jedes gewünschte Kennzeichen auf Verfügbarkeit, Format und Inhalt. Ungeeignete Kombinationen mit beleidigenden oder verbotenen Begriffen führen sofort zur Zurückweisung. Auch bereits vergebene oder reservierte Kombinationen werden abgelehnt. Formale Vorgaben zum Kennzeichenaufbau Berliner Kennzeichen bestehen aus dem Unterscheidungszeichen „B“, gefolgt von ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern. Abweichungen vom zulässigen Format verursachen direkte Ablehnungen. Antragsteller sollten vorab die genauen Regeln zur Zeichenanzahl prüfen. Vorbereitung des Antrags für Berlin Vor dem Einreichen lohnt es sich, mehrere Alternative
Welche Kennzeichen werden in Berlin abgelehnt? Kennzeichen mit beleidigenden, politischen oder bereits vergebenen Kombinationen werden abgelehnt.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Wunschkennzeichen-Antrags in Berlin? Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis vier Wochen, je nach Antragsweg.
Kann ich mehrere Alternativen für ein Kennzeichen angeben? Nein, pro Antrag wird nur ein Kennzeichen geprüft. Alternativen erfordern separate Anträge.
Muss ich persönlich zur Zulassungsstelle, um ein Wunschkennzeichen zu beantragen? Der Antrag lässt sich online stellen, für die Prägung und Ummeldung ist ein Termin erforderlich.
Was passiert, wenn mein Wunschkennzeichen abgelehnt wird? Sie erhalten eine Mitteilung und können einen neuen Antrag mit einer anderen Kombination stellen.